PDF  | Print |

Kaufverträge

  1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung ... 3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
  2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) ... 1,0 %
  3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
  4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
  5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlußgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)
  6. Vermittlungsprovision (Höchstprovision)

 

bei Kauf, Verkauf oder Tausch von

  • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
  • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht
    oder vereinbarungsgemäß begründet wird
  • Unternehmen aller Art
  • Abgeltung für Superädifikate auf einem Grundstück

bei einem Wert

  • - bis EUR 36.336,42 ... je 4 %,
  • - von EUR 36.336,49 bis EUR 48.448,51 ... EUR 1.453,-
  • - ab EUR 48.448,58 ... je 3 %,

jeweils zuzüglich 20 % Ust

 
Top